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Welche Lebensmittel lassen sich nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums bedenkenlos essen? Welche müssen weg?
Die angegebene Mindesthaltbarkeit ist nicht gleich der Höchsthaltbarkeit: Viele Lebensmittel sind noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bedenkenlos genießbar. Anders dagegen sieht es beim Verbrauchsdatum aus. Es ist bei abgepackten leicht verderblichen Lebensmitteln vorgeschrieben. Diese sollten bis zu dem angegebenen Zeitpunkt verbraucht werden.
Entscheidend für die folgenden Tipps ist natürlich, dass die Lebensmittel den jeweiligen Empfehlungen entsprechend gelagert und vor dem Verzehr sorgfältig geprüft werden. Fällt ein untypischer Geruch oder Geschmack auf, dann weg damit! Dei besten Kontrolleure sind Augen, Nase und Zunge.
Generell gilt: Wasserhaltige Lebensmittel verderben schneller als trockene, da die Feuchtigkeit zur Schimmelbildung beiträgt. Eine Möglichkeit, die Haltbarkeit zu verlängern, ist das Einfrieren. Dabei ist es wichtig, Lebensmittel schnell einzufrieren und sie nicht lange der Wärme des Raumes auszusetzen – denn je wärmer die Umgebung, desto schneller vermehren sich Keime. Das Auftauen sollte im Kühlschrank geschehen. Aufgetaute Lebensmittel müssen innerhalb weniger Tage, leicht Verderbliches wie Fleisch am nächsten Tag verwertet werden.
Der beste Schutz vor dem Verderb von Lebensmitteln: Behalten Sie Ihre Vorräte stets im Auge und verwerten Sie sie regelmäßig – so kommt es erst gar nicht zu Qualitätseinbußen.
Nahrungsmittel verderben unterschiedlich schnell: Welche lassen sich nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums bedenkenlos verwerten? Was tun, wenn sich Schimmelspuren gebildet haben?
Backpulver: ist verschlossen fast unbegrenzt haltbar – geöffnet lässt die Treibwirkung nach ca. einem Monat nach.
Bier: kann auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch getrunken werden. Wenn sich Bestandteile lösen, lieber wegschütten.
Brot: bei Schimmelansatz komplett entsorgen! Tipp: Geschnittenes Brot schimmelt schneller als Brot am Stück.
Eier: können auch abgelaufen noch verzehrt werden, sogar bis zu zwei Wochen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus – allerdings nur durcherhitzt und wenn die Schale unbeschädigt ist! Im Wasser aufschwimmende Eier sollten nicht mehr verwendet werden.
Fisch: höchstens einen Tag lagern – abgelaufen auf keinen Fall verzehren!
Fleisch: nur bis zum angegebenen Verbrauchsdatum verwerten!
Obst und Gemüse: bei sichtbarem Verderb nicht mehr verzehren.
Getreide: bei Schimmelbefall sofort entsorgen.
Joghurt: ist häufig noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums essbar – bei Schimmelspuren wegwerfen!
Käse: Bei Hartkäse die Schimmelstellen großzügig entfernen – Frisch- und Schnittkäse lieber entsorgen.
Kompott und Konfitüre: bei Schimmelspuren weg damit!
Konserven: sind oft noch Jahre nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwertbar – wenn sich der Deckel wölbt, weg damit.
Milch: ist mehrere Tage nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums trinkbar – solange sie noch schmeckt.
Nudeln: können auch mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bedenkenlos verzehrt werden.
Nüsse: mit verschimmelten Schalen oder Kernen unbedingt wegwerfen!
Obst: ist sehr wasserhaltig, mögliche Gifte verbreiten sich darum schnell – Finger weg bei Schimmelbildung!
Reis: Weißer Reis ist auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Monate verwertbar. Naturreis kann mit der Zeit ranzig schmecken.
Schokolade: kann auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden – allerdings lässt die Geschmacksqualität mit der Zeit nach.
Soßen: bei Schimmelbildung unbedingt entsorgen, da sich mögliche Gifte schnell verbreiten können.
Spirituosen: Ab einem Alkoholgehalt von 10 Volumenprozent entfällt bei Getränken das Mindesthaltbarkeitsdatum. Wichtig ist jedoch, dass sie verschlossen gelagert werden.
Tütensuppen: sind häufig noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums haltbar.
Wurst/Schinken: Hat sich bei luftgetrockneten Produkten Schimmel auf der Pelle bzw. dem Rand gebildet, reicht es, diesen abzuwischen. Ist er direkt auf den Produkten, sollte er großzügig entfernt werden. Geräucherte Wurst, Brüh- oder Kochwurst bei Schimmelspuren entsorgen!
Alle Informationen auf einen Blick >
Mehr Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Mindesthatlbarkeitsdatum - Die wichtigsten Infos >
Teller oder Tonne? - Fragen und Antworten zum MHD >
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Welche Lebensmittel lassen sich nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums bedenkenlos essen? Welche müssen weg?
Die angegebene Mindesthaltbarkeit ist nicht gleich der Höchsthaltbarkeit: Viele Lebensmittel sind noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bedenkenlos genießbar. Anders dagegen sieht es beim Verbrauchsdatum aus. Es ist bei abgepackten leicht verderblichen Lebensmitteln vorgeschrieben. Diese sollten bis zu dem angegebenen Zeitpunkt verbraucht werden.
Entscheidend für die folgenden Tipps ist natürlich, dass die Lebensmittel den jeweiligen Empfehlungen entsprechend gelagert und vor dem Verzehr sorgfältig geprüft werden. Fällt ein untypischer Geruch oder Geschmack auf, dann weg damit! Dei besten Kontrolleure sind Augen, Nase und Zunge.
Generell gilt: Wasserhaltige Lebensmittel verderben schneller als trockene, da die Feuchtigkeit zur Schimmelbildung beiträgt. Eine Möglichkeit, die Haltbarkeit zu verlängern, ist das Einfrieren. Dabei ist es wichtig, Lebensmittel schnell einzufrieren und sie nicht lange der Wärme des Raumes auszusetzen – denn je wärmer die Umgebung, desto schneller vermehren sich Keime. Das Auftauen sollte im Kühlschrank geschehen. Aufgetaute Lebensmittel müssen innerhalb weniger Tage, leicht Verderbliches wie Fleisch am nächsten Tag verwertet werden.
Der beste Schutz vor dem Verderb von Lebensmitteln: Behalten Sie Ihre Vorräte stets im Auge und verwerten Sie sie regelmäßig – so kommt es erst gar nicht zu Qualitätseinbußen.
Nahrungsmittel verderben unterschiedlich schnell: Welche lassen sich nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums bedenkenlos verwerten? Was tun, wenn sich Schimmelspuren gebildet haben?
Backpulver: ist verschlossen fast unbegrenzt haltbar – geöffnet lässt die Treibwirkung nach ca. einem Monat nach.
Bier: kann auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch getrunken werden. Wenn sich Bestandteile lösen, lieber wegschütten.
Brot: bei Schimmelansatz komplett entsorgen! Tipp: Geschnittenes Brot schimmelt schneller als Brot am Stück.
Eier: können auch abgelaufen noch verzehrt werden, sogar bis zu zwei Wochen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus – allerdings nur durcherhitzt und wenn die Schale unbeschädigt ist! Im Wasser aufschwimmende Eier sollten nicht mehr verwendet werden.
Fisch: höchstens einen Tag lagern – abgelaufen auf keinen Fall verzehren!
Fleisch: nur bis zum angegebenen Verbrauchsdatum verwerten!
Obst und Gemüse: bei sichtbarem Verderb nicht mehr verzehren.
Getreide: bei Schimmelbefall sofort entsorgen.
Joghurt: ist häufig noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums essbar – bei Schimmelspuren wegwerfen!
Käse: Bei Hartkäse die Schimmelstellen großzügig entfernen – Frisch- und Schnittkäse lieber entsorgen.
Kompott und Konfitüre: bei Schimmelspuren weg damit!
Konserven: sind oft noch Jahre nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwertbar – wenn sich der Deckel wölbt, weg damit.
Milch: ist mehrere Tage nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums trinkbar – solange sie noch schmeckt.
Nudeln: können auch mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bedenkenlos verzehrt werden.
Nüsse: mit verschimmelten Schalen oder Kernen unbedingt wegwerfen!
Obst: ist sehr wasserhaltig, mögliche Gifte verbreiten sich darum schnell – Finger weg bei Schimmelbildung!
Reis: Weißer Reis ist auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Monate verwertbar. Naturreis kann mit der Zeit ranzig schmecken.
Schokolade: kann auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden – allerdings lässt die Geschmacksqualität mit der Zeit nach.
Soßen: bei Schimmelbildung unbedingt entsorgen, da sich mögliche Gifte schnell verbreiten können.
Spirituosen: Ab einem Alkoholgehalt von 10 Volumenprozent entfällt bei Getränken das Mindesthaltbarkeitsdatum. Wichtig ist jedoch, dass sie verschlossen gelagert werden.
Tütensuppen: sind häufig noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums haltbar.
Wurst/Schinken: Hat sich bei luftgetrockneten Produkten Schimmel auf der Pelle bzw. dem Rand gebildet, reicht es, diesen abzuwischen. Ist er direkt auf den Produkten, sollte er großzügig entfernt werden. Geräucherte Wurst, Brüh- oder Kochwurst bei Schimmelspuren entsorgen!
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Tipp für Brot: frisches im Kühlschrank aufbewahren, vorrat einfrieren
Interessante & wichtige Übersicht, bitte gerne ausbauen!
2 Kommentare
Tipp für Brot: frisches im Kühlschrank aufbewahren, vorrat einfrieren
Konrad Leube
Interessante & wichtige Übersicht, bitte gerne ausbauen!
Shumweight